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Planwirtschaft

P. (besser: Zentralverwaltungswirtschaft) bezeichnet eine Wirtschaftsordnung, in der die ökonomischen Prozesse einer Volkswirtschaft, insbesondere die Produktion und die Verteilung von Gütern und Dienstleistungen planmäßig und zentral gesteuert werden. Eine P. ist hierarchisch aufgebaut, d.h. die Einzelpläne der Wirtschaftssubjekte (Haushalte, Betriebe) müssen sich dem (politisch beschlossenen und i.d.R. als Gesetz verkündeten) Gesamtplan unterordnen. Dieser wiederum übernimmt sowohl die Zuteilung der Waren an die Wirtschaftsteilnehmer, als auch die vielfältigen Abstimmungen zwischen ihnen. Die Praxis in den ehemaligen sozialistischen Ländern hat gezeigt, dass regelmäßig ein erhebliches Defizit zwischen Planung und Realisierung der beschlossenen und geforderten Leistungen eintritt; insbesondere haben es die real existierenden P. nicht geschafft, die für eine langfristige Weiterentwicklung moderner Volkswirtschaften notwendigen Innovationen und Erfindungen zu sichern.

 

Zentralverwaltungswirtschaft (auch Zentralplanwirtschaft oder Planwirtschaft) bezeichnet eine Wirtschaftsordnung, in der wesentliche Allokationsentscheidungen von einer Verwaltungsinstanz zentral getroffen werden. Die seit dem 18. Jahrhundert entstandenen Konzepte einer solchen stehen im Gegensatz zur Marktwirtschaft, wo die Entscheidungsfindungen dezentral allen am Markt teilnehmenden Personen obliegen. Der Begriff Planwirtschaft gilt zumindest im deutschsprachigen Raum als missverständlich, da auch in der Marktwirtschaft, etwa bei der Unternehmensplanung, geplant wird. Walter Eucken führte den Begriff Zentralverwaltungswirtschaft oder zentralgeleitete Wirtschaft ein.Nach dem Eigentum an den Produktionsmitteln, staatlich oder privat, wird sozialistische Zentralverwaltungswirtschaft von kapitalistischer Zentralverwaltungswirtschaft unterschieden. Eine andere Einteilung ist Zentralverwaltungswirtschaft mit Privateigentum, insbesondere die Kriegswirtschaft, Zentralverwaltungswirtschaft mit Gesellschaftseigentum, insbesondere die Rätedemokratie, und Zentralverwaltungswirtschaft mit Staatseigentum, insbesondere die staatssozialistische Zentralplanwirtschaft.

 

Merkmale

 In einer idealtypischen Zentralverwaltungswirtschaft wird der Wirtschaftsprozess, also die Produktion und Konsumtion von Gütern vollständig von einer zentralen Instanz geplant. Im Gegensatz dazu erfolgt in einer idealtypischen Marktwirtschaft die Wirtschaftsplanung dezentral durch alle Marktteilnehmer, wobei Angebot und Nachfrage über den Preismechanismus gesteuert werden.

In Marktwirtschaften greift der Staat – in unterschiedlichstem Ausmaß – in die Mechanismen des Marktes ein, zum Beispiel durch Subventionen. Bei ausgeprägten staatlichen Eingriffen spricht man von gelenkter Volkswirtschaft oder Staatsinterventionismus; im Englischen wird dies auch als “mixed economy” bezeichnet.

Umgekehrt fanden oder finden sich auch in Zentralverwaltungswirtschaften marktwirtschaftliche Elemente, zu nennen sind die Neue Ökonomische Politik der Sowjetunion der 20er Jahre, die sozialistische Marktwirtschaft im ehemaligen Jugoslawien und die Sonderwirtschaftszonen in der Volksrepublik China.

Theoretische Grundlagen

Die Zentralverwaltungswirtschaft basiert auf der Vorstellung, dass die Abstimmung zwischen Angebot und Nachfrage, die Verteilung von Ressourcen und von Investitionsgütern auf Produktionsbetriebe, die Produktion von Investitions- und Konsumgüter sowie die Verteilung der Konsumgüter durch eine zentrale Instanz koordiniert und reguliert werden kann, wobei in die Zukunft reichende Planvorgaben zu ermitteln sind. Anhänger der Zentralverwaltungswirtschaft sehen diese einer marktwirtschaftlichen Regulierung der Wirtschaft als überlegen an.


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